Ladesäulen für E-Fahrzeuge nun anmelden!  (02.03.2019)

Ob im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände: Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Seit März 2019 sind alle Betreiber von Ladeeinrichtungen dazu verpflichtet.

Zur Umsetzung dieser Vorgabe hat VDE|FNN die VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung" (TAR Niederspannung), die den Anschluss und Betrieb von Bezugsanlagen am Niederspannungsnetz regelt, aktualisiert. Neu sind konkrete Regelungen für den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Dazu stellt VDE|FNN auch ein Formular für die Anmeldung von Ladeeinrichtungen bereit. Die Anmeldung erfolgt vor der Errichtung durch den beauftragten Elektroinstallateur.

Hier Links zu 50.2 , der VDE-Erklärung, zur Elektromobilität, dem technischen Leitfaden und dem Antrag der EnBW